Im Zusammenhang mit der Beantragung der Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis gebe ich (Antragsteller/-in)
folgende Erklärung ab:
1) Ich und mein(e) Ehegatte(in)
ununterbrochen in ehelicher Gemeinscahft in der gemeinsamen Wohnung:
2) Wir führen einen gemeinsamen Hausstand und leben auch nicht innerhalb der Wohung getrennt
3) Weder mein Ehegatte noch ich leben unangemeldet in einer anderen Wohnung.
4) Mein Ehegatte und ich haben keinen weiteren Wohnsitz im Bundesgebiet (Nebenwohnung)
5) Ein Scheidungsverfahren ist nicht anhängig oder beabsichtigt.
6) Wir verpflichten uns, eine Trennung von meinem Ehegatten oder den Bezug einer weiteren Wohung dem Ausländeramt binnen 7 Tagen mitzuteilen.
Wir wurden darauf hingewiesen, dass unrichtige oder unvollständige Angaben den Strafbestand des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG und ein Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG bzw. den Straftatbestand des § 9 Abs. 1 FreizügG/EU erfüllen.